AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der stimmbewusst KG, Reuenthalstraße 14, 3040 Neulengbach, Österreich.
1.2. Sie gelten insbesondere für folgende Angebote:
  • Chöre
  • Workshops
  • Kurse
  • Einzelunterricht
  • Projekte
  • sowie weitere musikalische und stimmbezogene Angebote von stimmbewusst.

1.3. Mit der Anmeldung zu einem Angebot werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und zum Bestandteil des Vertrags.
2. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Die Anmeldung zu Angeboten von stimmbewusst erfolgt ausschließlich über die dafür vorgesehenen Anmeldeformulare.

2.2. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars geben die Teilnehmer:innen  eine verbindliche Anmeldung zu dem jeweiligen Angebot ab.

2.3. Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung von stimmbewusst zustande.

2.4. Nach erfolgter Anmeldung werden die Zahlungsinformationen übermittelt. Die Verpflichtung zur Zahlung entsteht unabhängig davon, ob die Teilnahme tatsächlich wahrgenommen wird.

2.5. Eine Nichtzahlung oder fehlende Rückmeldung stellt keinen automatischen Rücktritt vom Vertrag dar.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Die Teilnahmegebühren sind innerhalb der in der Zahlungsinformation angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

3.2. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn des jeweiligen Angebots vollständig zu bezahlen, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung schriftlich getroffen wurde.

3.3. Eine Teilnahme am Angebot kann von der vollständigen Bezahlung der Teilnahmegebühr abhängig gemacht werden.

3.4. Bei Zahlungsverzug behält sich stimmbewusst vor, Zahlungserinnerungen auszusenden und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
4. VERANSTALTUNGSORTE UND ORGANISATORISCHE ÄNERUNGEN
4.1. Die Veranstaltungen von stimmbewusst finden an den jeweils bei der Anmeldung bzw. Kursbeschreibung angegebenen Veranstaltungsorten statt.

4.2. stimmbewusst behält sich vor, den Veranstaltungsort aus organisatorischen Gründen zu ändern. Eine Änderung des Veranstaltungsortes wird den Teilnehmer:innen rechtzeitig über den vorgesehenen Kommunikationsweg mitgeteilt.

4.3. Bei Änderungen des Veranstaltungsortes innerhalb eines zumutbaren Rahmens besteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Entschädigung, sofern die Durchführung der Veranstaltung weiterhin gewährleistet ist.
5. KOMMUNIKATION UND INFORMATIONSWEITERGABE BEI GRUPPENANGEBOTEN
5.1. Bei Gruppenunterricht, Chören, Workshops und Projekten erfolgt die gesamte organisatorische Kommunikation ausschließlich über den Messenger-Dienst Signal und E-Mail.

5.2. Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig Zugang zu Signal zu verschaffen und sicherzustellen, dass sie über diesen Kommunikationsweg erreichbar sind.

5.3. Andere Kommunikationswege wie WhatsApp, SMS oder vergleichbare Messenger-Dienste werden für die Gruppenkommunikation nicht verwendet und gelten nicht als offizieller Informationskanal von stimmbewusst.

5.4. Informationen, die über Signal bekannt gegeben werden (z. B. Terminänderungen, organisatorische Hinweise oder wichtige Mitteilungen zum Unterricht), gelten als ordnungsgemäß übermittelt.
6. RÜCKTRITTSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
6.1. Bei Vertragsabschlüssen über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge.

6.2. Besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht, kann dieses innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeübt werden.

6.3. Bei Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich möglicher Ausnahmen oder des vorzeitigen Erlöschens des Rücktrittsrechts.

6.4. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
7. STORNIERUNG VON CHÖREN, KURSEN, WORKSHOPS UND PROJEKTEN
7.1. Die Anmeldung zu Chören, Kursen, Workshops und Projekten von stimmbewusst ist verbindlich.

7.2. Die Angebote werden mit einer Mindest-/Maximal- Teilnehmerzahl durchgeführt (je nach Angebot). Der jeweilige Anmeldeschluss dient der organisatorischen Planung, der Vorbereitung der Inhalte sowie der Feststellung der Mindestteilnehmerzahl.
7.3. Eine Stornierung nach erfolgter Anmeldung ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
  • Bei einer Stornierung bis zum jeweiligen Anmeldeschluss werden 50 % der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnet.
  • Nach Ablauf des Anmeldeschlusses ist eine Stornierung ausgeschlossen. Die gesamte Teilnahmegebühr wird fällig.
  • Bei Nichtteilnahme, Krankheit, vorzeitigem Ausscheiden oder sonstiger persönlicher Verhinderung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

7.4. Nach vorheriger Absprache kann eine Ersatzperson vorgeschlagen werden. Die Teilnahme der Ersatzperson bedarf der Zustimmung von stimmbewusst und muss organisatorisch möglich sein.
8. DURCHFÜHRUNG VON GRUPPENANGEBOTEN
8.1. stimmbewusst behält sich vor, Gruppenangebote bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl abzusagen.

8.2. Im Falle einer Absage aufgrund einer nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl werden bereits geleistete Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.

8.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Verdienstausfalls- oder sonstigen Kosten, bestehen nicht.

8.4. Nach bestätigter Durchführung eines Gruppenangebots besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund persönlicher Verhinderung einzelner Teilnehmer:innen, insbesondere bei Krankheit, Urlaub oder sonstigen privaten Gründen.

8.5. stimmbewusst behält sich vor, einzelne Termine oder Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Vorgaben oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse abzusagen, zu verschieben oder organisatorisch anzupassen.

8.6. Sollte ein Termin aufgrund der in Punkt 8.5. genannten Gründe nicht stattfinden können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist ein Ersatztermin nicht möglich, erfolgt eine Gutschrift oder Rückerstattung der nicht erbrachten Leistung, sofern keine andere gesetzliche Regelung Anwendung findet.



9. EINZELUNTERRICHT UND UNTERRICHTSBLÖCKE
9.1. Einzelunterricht kann in Form von Unterrichtsblöcken (z. B. 4er-, 12er- oder 20er-Blöcken) gebucht werden. Mit dem Kauf eines Unterrichtsblocks erwerben die Teilnehmer:innen das Recht auf die vereinbarte Anzahl an Unterrichtseinheiten innerhalb des vorgesehenen Zeitraums.

9.2. Die Auswahl des passenden Unterrichtsblocks liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen. Bereits bei der Buchung sind geplante Abwesenheiten, insbesondere Urlaubszeiten, berufliche oder private Termine, zu berücksichtigen.

9.3. Die gebuchten Unterrichtseinheiten sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu konsumieren. Urlaub, private Termine, Krankheit oder sonstige persönliche Verhinderungen der Teilnehmer:innen führen grundsätzlich nicht zu einer automatischen Verlängerung des Gültigkeitszeitraums des Unterrichtsblocks.

9.4. Nicht konsumierte Unterrichtseinheiten verfallen nach Ablauf des jeweiligen Blockzeitraums. Eine Auszahlung oder Gutschrift nicht genutzter Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen.

9.5. Einzeltermine werden zwischen stimmbewusst und den Teilnehmer:innen verbindlich vereinbart. Kann ein vereinbarter Termin seitens der Teilnehmer:innen nicht wahrgenommen werden, ist dies möglichst frühzeitig mitzuteilen. Terminverschiebungen sind ausschließlich nach vorheriger Absprache und nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. Eine kurzfristige Absage begründet keinen Anspruch auf Nachholung der Unterrichtseinheit.

9.6. Rechtzeitig bekannt gegebene Abwesenheiten können nach Möglichkeit bei der Terminplanung berücksichtigt werden. Eine flexible Terminvereinbarung innerhalb des bestehenden Blockzeitraums erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf bestimmte Termine oder auf eine Verlängerung des Unterrichtsblocks besteht nicht.

9.7. Für die Sommermonate Juli und August bleibt das vereinbarte Stundenkontingent des jeweiligen Unterrichtsblocks bestehen. Die Unterrichtstermine können innerhalb dieses Zeitraums nach Absprache und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten flexibel geplant werden.

9.8. Eine längere Unterbrechung des Einzelunterrichts, insbesondere eine Sommerpause von mehr als einem Monat, ist stimmbewusst rechtzeitig mitzuteilen. Eine solche Unterbrechung kann dazu führen, dass der bisherige Unterrichtsplatz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nicht garantiert werden kann. Eine erneute Terminvereinbarung erfolgt nach Verfügbarkeit der Unterrichtsplätze.

9.9. Nach Verbrauch eines Unterrichtsblocks besteht kein automatischer Anspruch auf die Fortsetzung des Unterrichts oder die Reservierung eines bestimmten Unterrichtsplatzes. Die Buchung eines weiteren Unterrichtsblocks erfolgt nach Vereinbarung und Verfügbarkeit.
10. AUSFALL UND VERHINDERUNG VON STIMMBEWUSST 
10.1. Kann ein vereinbarter Termin seitens stimmbewusst aufgrund von Krankheit, organisatorischen Gründen oder sonstigen Umständen nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

10.2. Bei Gruppenangeboten wie Chören, Kursen, Workshops oder Projekten wird der Ersatztermin grundsätzlich an das Ende des vorgesehenen Kurs- bzw. Projektzeitraums angehängt.

10.3. Sollte kein Ersatztermin angeboten werden können, erfolgt eine entsprechende Gutschrift oder Rückerstattung der nicht erbrachten Leistung, sofern keine andere gesetzliche Regelung Anwendung findet.
11. ÄNDERUNGEN UND ORGANISATORISCHE ANPASSUNGEN 
11.1. stimmbewusst behält sich vor, organisatorische Änderungen vorzunehmen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung des Angebots erforderlich sind.
11.2. Dies betrifft insbesondere:
  • Terminänderungen
  • Änderungen der Kursleitung
  • Anpassungen des Ablaufs
  • organisatorisch notwendige Änderungen des Angebots

11.3. Die Teilnehmer:innen werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig über den vorgesehenen Kommunikationsweg informiert.
12. VERHALTEN UND TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN 
12.1. Alle Teilnehmer:innen verpflichten sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Umgang miteinander sowie gegenüber den Lehrpersonen, den Räumlichkeiten und dem zur Verfügung gestellten Inventar.

12.2. Die Teilnahme an den Angeboten von stimmbewusst erfolgt in eigener Verantwortung. Teilnehmer:innen verpflichten sich, ihre gesundheitliche Eignung für die jeweilige Veranstaltung selbst einzuschätzen und gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen oder andere Teilnehmer:innen gefährden könnten, zu berücksichtigen.

12.3. Den Anweisungen der Lehrpersonen sowie organisatorischen Vorgaben von stimmbewusst ist im Rahmen der Durchführung der Angebote Folge zu leisten.

12.4. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen den Unterrichtsablauf, den respektvollen Umgang oder gegen diese Teilnahmebedingungen kann stimmbewusst Teilnehmer:innen von der weiteren Teilnahme ausschließen.

12.5. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren besteht in diesem Fall nicht, soweit gesetzlich zulässig.

12.6. Bei der Teilnahme minderjähriger Personen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen erforderlich. Mit der Anmeldung bestätigen die gesetzlichen Vertreter:innen, dass sie mit der Teilnahme einverstanden sind und die Verantwortung für die Teilnahme des minderjährigen Kindes übernehmen.

Die gesetzlichen Vertreter:innen sind dafür verantwortlich, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell sind und sie für stimmbewusst bei wichtigen organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Angelegenheiten erreichbar sind.

Sofern bei minderjährigen Teilnehmer:innen besondere gesundheitliche, organisatorische oder betreuungsrelevante Hinweise zu beachten sind, sind diese stimmbewusst vor Beginn der Teilnahme mitzuteilen.
13. HAFTUNG
13.1. Die Teilnahme an den Angeboten von stimmbewusst erfolgt auf eigene Verantwortung.

13.2. stimmbewusst haftet für Schäden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.3. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet stimmbewusst nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.4. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von stimmbewusst vorliegt.

13.5. Teilnehmer:innen sind verpflichtet, stimmbewusst auf besondere Umstände oder erkennbare Gefahren hinzuweisen, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen könnten.
14. FOTO-, VIDEO- UND AUDIOAUFNAHMEN
14.1. Während der Durchführung von Chören, Kursen, Workshops, Projekten, Konzerten sowie sonstigen Veranstaltungen von stimmbewusst können Foto-, Video- und Audioaufnahmen erstellt werden.

14.2. Die Anfertigung und Verarbeitung solcher Aufnahmen erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

14.3. Soweit Aufnahmen veröffentlicht oder für Werbe- und Informationszwecke (z. B. Website, Social Media oder Drucksorten) verwendet werden sollen und hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

14.4. Nähere Informationen zur Verarbeitung von Foto-, Video- und Audioaufnahmen sowie zu den Rechten betroffener Personen sind in der Datenschutzerklärung von stimmbewusst enthalten.
15. UNTERRICHTSMATERIALIEN UND NUTZUNGSRECHTE
15.1. Die von stimmbewusst im Rahmen der Angebote bereitgestellten Unterrichtsmaterialien, Unterlagen, Übungen, Konzepte, Audio- oder Videomaterialien sowie sonstige Inhalte dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch die Teilnehmer:innen.

15.2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung der bereitgestellten Materialien über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von stimmbewusst zulässig.

15.3. Die von stimmbewusst entwickelten Inhalte und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von stimmbewusst. Eine Nutzung für eigene Unterrichts-, Kurs- oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
16. DATENSCHUTZ
16.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von stimmbewusst.

16.2. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website von stimmbewusst abrufbar.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

17.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich keine andere Form vorgesehen ist.
Stand 2026
stimmbewusst
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  • 3040 Neulengbach

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