9.1. Einzelunterricht kann in Form von Unterrichtsblöcken (z. B. 4er-, 12er- oder 20er-Blöcken) gebucht werden. Mit dem Kauf eines Unterrichtsblocks erwerben die Teilnehmer:innen das Recht auf die vereinbarte Anzahl an Unterrichtseinheiten innerhalb des vorgesehenen Zeitraums.
9.2. Die Auswahl des passenden Unterrichtsblocks liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen. Bereits bei der Buchung sind geplante Abwesenheiten, insbesondere Urlaubszeiten, berufliche oder private Termine, zu berücksichtigen.
9.3. Die gebuchten Unterrichtseinheiten sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu konsumieren. Urlaub, private Termine, Krankheit oder sonstige persönliche Verhinderungen der Teilnehmer:innen führen grundsätzlich nicht zu einer automatischen Verlängerung des Gültigkeitszeitraums des Unterrichtsblocks.
9.4. Nicht konsumierte Unterrichtseinheiten verfallen nach Ablauf des jeweiligen Blockzeitraums. Eine Auszahlung oder Gutschrift nicht genutzter Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen.
9.5. Einzeltermine werden zwischen stimmbewusst und den Teilnehmer:innen verbindlich vereinbart. Kann ein vereinbarter Termin seitens der Teilnehmer:innen nicht wahrgenommen werden, ist dies möglichst frühzeitig mitzuteilen. Terminverschiebungen sind ausschließlich nach vorheriger Absprache und nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. Eine kurzfristige Absage begründet keinen Anspruch auf Nachholung der Unterrichtseinheit.
9.6. Rechtzeitig bekannt gegebene Abwesenheiten können nach Möglichkeit bei der Terminplanung berücksichtigt werden. Eine flexible Terminvereinbarung innerhalb des bestehenden Blockzeitraums erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf bestimmte Termine oder auf eine Verlängerung des Unterrichtsblocks besteht nicht.
9.7. Für die Sommermonate Juli und August bleibt das vereinbarte Stundenkontingent des jeweiligen Unterrichtsblocks bestehen. Die Unterrichtstermine können innerhalb dieses Zeitraums nach Absprache und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten flexibel geplant werden.
9.8. Eine längere Unterbrechung des Einzelunterrichts, insbesondere eine Sommerpause von mehr als einem Monat, ist stimmbewusst rechtzeitig mitzuteilen. Eine solche Unterbrechung kann dazu führen, dass der bisherige Unterrichtsplatz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nicht garantiert werden kann. Eine erneute Terminvereinbarung erfolgt nach Verfügbarkeit der Unterrichtsplätze.
9.9. Nach Verbrauch eines Unterrichtsblocks besteht kein automatischer Anspruch auf die Fortsetzung des Unterrichts oder die Reservierung eines bestimmten Unterrichtsplatzes. Die Buchung eines weiteren Unterrichtsblocks erfolgt nach Vereinbarung und Verfügbarkeit.